Lastschrift
Definition „Lastschrift“:
Eine Lastschrift ist ein Zahlungsverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger (z.B. ein Unternehmen) von dem Zahlungspflichtigen (z.B. ein Kunde) eine Einzugsermächtigung erhält, um bestimmte Beträge vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen.
Weitere Informationen zur „Lastschrift“:
Lastschriftverfahren: Ein Lastschriftverfahren ermöglicht es Unternehmen und anderen Zahlungsempfängern, Zahlungen von ihren Kunden oder Schuldnern automatisch durch Abbuchungen vom Konto einzuziehen. Dies erfolgt durch ein erteiltes Lastschriftmandat, auch als Einzugsermächtigung bekannt. Im Rahmen des Lastschriftverfahrens gibt es verschiedene Arten von Lastschriften, wie z.B die SEPA-Lastschrift (Single Euro Payments Area) und die Basislastschrift.
Eine SEPA-Lastschrift ermöglicht es Unternehmen und anderen Zahlungsempfängern, innerhalb der EU und des EWR Zahlungen durch Abbuchungen von Kundenkonten einzuziehen. Im Gegensatz dazu, ermöglicht die Basislastschrift nur innerhalb des jeweiligen Landes eine Abbuchung. Beide Arten von Lastschriften erfordern ein gültiges Mandat des Zahlungspflichtigen.
Wenn eine Abbuchung vom Konto des Zahlungspflichtigen durchgeführt wird, spricht man von einer Kontobelastung. Sollte ein Zahlungspflichtiger mit einer Abbuchung nicht einverstanden sein, hat er das Recht auf Rückbuchung oder Erstattung innerhalb von acht Wochen nach der Belastung des Kontos. Dies muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber dem Kreditinstitut erklärt werden.
Das Lastschriftverfahren ermöglicht sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuldner eine bequeme und automatisierte Abwicklung von Zahlungen durch den Bankeinzug oder den Lastschrifteinzug. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Lastschriftmandat nicht mit einem Abbuchungsauftrag oder einer Überweisung zu verwechseln ist. Ein Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger, Zahlungen automatisch von dem Konto des Schuldners einziehen zu lassen, während eine Überweisung oder ein Abbuchungsauftrag eine manuelle Zahlung durch den Schuldner erfordert.
Weitere Begriffe aus dem Finanzlexikon: